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Filme im Unterricht, Rechtliche Fragen

Grundsätzlich ist eine Genehmigung des Rechteinhabers für die Vorführung von Filmen erforderlich, unabhängig davon, ob dafür Eintritt verlangt wird oder nicht. Für die Lehre und den Unterricht macht das Schweizerische Urheberrecht eine Ausnahme: hier dürfen Filme ohne Bewilligung im Rahmen eines Moduls vorgeführt werden.

Das gemeinsame Anschauen eines Films innerhalb eines Moduls ist also problemlos möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unterricht vor Ort oder digital stattfindet. Es können Filme gezeigt werden, die via Streamingdienst online zur Verfügung stehen oder Filme, die als DVD vorhanden sind.

Online-Filme, die via Streamingdienste angeboten werden, können auch im asynchronen Unterricht zum Einsatz kommen. Der Bereitstellung per Link z. B. auf Moodle oder OLAT steht rechtlich nichts im Wege.

Problematisch ist es, wenn DVD-Filme online bereitgestellt werden sollen. Filme auf DVD, die im Handel erhältlich sind, dürfen immer nur in Ausschnitten gespeichert und online zugänglich gemacht werden. Ganze Filme auf Moodle oder OLAT zu speichern ist illegal. Das Recht, Filme im Unterricht zu zeigen, bezieht sich auf eine Klasse bzw. ein Modul, nicht aber auf die orts- und zeitunabhängige Verfügbarmachung z.B. auf Moodle oder OLAT.

Wir empfehlen deshalb:

  • für den Unterricht vor Ort: sowohl DVDs als auch Filme von Streamingdiensten
  • für das synchrone Distance Learning: sowohl DVDs als auch Filme von
    Streamingdiensten
  • für das asynchrone Distance Learning: Filme aus dem vielfältigen Streamingdienstangebot

Die Bibliotheken sind bemüht, laufend weitere hochschulrelevante Streaming-Dienste in ihr Angebot aufzunehmen. Bei Fragen wende dich bitte an deine Bibliothek.

Hilfreiche Links

https://ccdigitallaw.ch/index.php/german
https://www.suissimage.ch/news/news-aktuell