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KI anwenden im Studium

«Darf ich ChatGPT & Co in meinen Studienleistungen verwenden und wenn ja – wie muss ich das kennzeichnen?» Diese Frage beschäftigt Studierende ebenso wie Forschende und Lehrende. Dahinter steht grundsätzlich die Frage, wie KI so eingesetzt und begründet werden kann, dass sie den Prinzipien der «wissenschaftlichen Integrität» entspricht.

Die Pädagogische Hochschule Luzern sowie die Fakultäten der Universität Luzern sowie die  haben Regeln für den Einsatz von generativer KI im Rahmen des Studiums erarbeitet.

Für die Studierenden der Pädagogischen Hochschule Luzern gilt das Informationsblatt für Studierende zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Studium.

An der Universität Luzern haben einige Fakultäten individuelle Empfehlungen und Merkblätter zum Umgang mit künstlicher Intelligenz in wissenschaftlichen Arbeiten erarbeitet (siehe unten). Wenn du dir nicht sicher bist, welche Regelungen für dich gelten, wende dich bitte frühzeitig an deine Betreuungsperson.

Regelungen zum Umgang mit KI an einzelnen Fakultäten:

Wirtschafts­wissenschaftliche Fakultät

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät hat ebenfalls ein Merkblatt für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät (KSF)

Die KSF hat ebenfalls Empfehlungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz erarbeitet.

Rechtswissenschaftlichen Fakultät  (RF)

Die RF hat ein Merkblatt zum Umgang mit KI-Werkzeugen bei schriftlichen Arbeiten erarbeitet.