«Darf ich KI-Tools in meinen Studienleistungen verwenden und wenn ja, wie muss ich das kennzeichnen?» Diese Frage beschäftigt Studierende ebenso wie Forschende und Lehrende. Dahinter steht grundsätzlich die Frage, wie KI so eingesetzt und begründet werden kann, dass sie den Prinzipien wissenschaftlicher Integrität entspricht. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft formuliert es in ihren Richtlinien so:
„Der Einsatz generativer Modelle im Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens sollte angesichts der erheblichen Chancen und Entwicklungspotenziale keinesfalls ausgeschlossen werden“. (…) „Ihr Einsatz erfordert jedoch bestimmte verbindliche Rahmenbedingungen, um die gute wissenschaftliche Praxis und die Qualität wissenschaftlicher Ergebnisse zu sichern.“ (…) «Dieses Wertesystem [der wissenschaftlichen Integrität] bietet im Hinblick auf den Umgang mit generativen Modellen weiterhin wertvolle Leitlinien.»
Die Pädagogische Hochschule Luzern sowie einige Fakultäten der Universität Luzern haben Regeln für den Einsatz von generativer KI im Rahmen des Studiums erarbeitet:
- «Künstliche Intelligenz (KI) im Studium Informationsblatt für Studierende» (Pädagogische Hochschule Luzern)
- «Empfehlungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zum Umgang mit künstlicher Intelligenz» (Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Universität Luzern)
- «Merkblatt für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)» (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Universität Luzern)
- «KI Positionspapier zur Nutzung von Generativen KI Modellen und Systemen in Forschung und Lehre in Gesundheitswissenschaften und Medizin» (Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin Universität Luzern)
- «Merkblatt zum Umgang mit KI-Werkzeugen bei schriftlichen Arbeiten» (Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Luzern)